Sitz der Firma ist Winnenden, HRA 1224 AG Waiblingen

Komplementärin: von Arnim + Co. GmbH, HRB 1830 AG Waiblingen

Geschäftsführerin: Karin von Arnim UIDNr. DE 147223461

Wir liefern ausschließlich über den Fachhandel oder im Auftrag des Fachhandels an angegebene Adressen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gebrauchsgütern der Firma Eugen Balz GmbH & Co

  • Farbabweichungen berechtigen nicht zur Reklamation, da Farbübereinstimmung nur annähernd möglich ist. Dies gilt auch für die Holzmaserung und Farbveränderungen im Holz, da Holz ein gewachsener Rohstoff ist.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
  • Es gelten die gesetzlichen Zahlungsbedingungen
  • Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen und bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten. Der Haftungsausschluss findet weiter keine Anwendung bei Fehlern von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern sowie wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie übernommen hat. Gleiches gilt, wenn sich ein Beschaffungsrisiko realisiert, das der Lieferer ausdrücklich übernommen hat. Schließlich gilt der Haftungsausschluss nicht in den Fällen, in denen nach dem jeweils geltenden Landesrecht eine Schadenersatzpflicht besteht, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere für Produkthaftung. Außer bei Schäden für Leben, Körper und Gesundheit und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, beschränkt sich der Umfang des zu ersetzenden Schadens aber auf vorhersehbare Schäden.
  • Der Gerichtsstand ist Waiblingen
  • Insbesondere weisen wir auf das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen hin. Dieses Widerrufsrecht beträgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 14 Tage ab Warenlieferung. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht(§312d Abs.4 BGB), wenn es sich um Waren handelt, die auf die individuellen Bedürfnisse des Verbrauchers angepasst sind (z.B. auf Kundenwunsch gebeizte Bänke). Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgeschickten Ware einen Betrag von EUR 40.- nicht übersteigt oder wenn Sie zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder die vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
  • Im Übrigen gelten soweit oben nichts anderes vereinbart, die gesetzlichen Bestimmungen.

Für unseren Einkauf und die Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen gelten:

  • Für alle Geschäfte insbesondere auch für unseren Einkauf gelten die 2 jährige Gewährleistung, Abweichung von dieser Gewährleistungszeit bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen schriftliche Bestätigung unsererseits. Zur Herabsetzung dieser Gewährleistungszeit genügt es nicht, dass der Lieferant auf seinen Rechnungen oder Auftragsbestätigung eigene Gewährleistungsfristen durch Abdruck eigener AGB festsetzt.
  • Der Ausschluss bzw Begrenzung von Schadenersatz ist ebenso nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zusage unsererseits gültig. Bei Bauleistungen gelten die im Gesetz vorgesehenen längeren Gewährleistungsfristen. Die stillschweigende Übernahme von anderen ABG ist nicht möglich. Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung wirksam.
  • Damit andere AGB gültig werden können, genügt es nicht, diese als Anlage zu einer Auftragsbestätigung beizufügen, sondern diese benötigen die ausdrückliche schriftliche Zustimmung unsererseits.
  • Teilleistungen werden nur anerkannt und auch gesondert vergütet, wenn die Teilleistung für sich alleine für uns auch nutzbar ist, und die vollständige Leistung noch mängelfrei erbracht wird. Insbesondere bei Insolvenz werden erbrachte Teilleistungen nicht anerkannt. Produnktionausfall und Schadenersatz werden in diesem Falle zusätzlich zur erbrachten Teilleistung fällig und können nicht mit dieser verrechnet werden.
  • Eine Leistung gilt erst dann als mängelfrei, wenn die Sache bestimmungsgemäss funktioniert unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Auflagen die zu Zeitpunkt der Leistungsfertigstellung gültig waren, insbesondere Vorschriften der Gewerbeaufsicht.
  • Dies gilt besonders für Lärmschutz- und Immissionsschutzmassnahmen, die den bestimmungsgemässen Gebrauch der gelieferten Sache verbieten oder behördlicherseits einschränken.
  • Insbesondere Ansprüche Dritter die aus mängelhafter Lieferung uns entstehen werden in vollem Umfang an den Lieferanten oder Leistungserbringer weitergegeben und gegebenenfalls mit noch offenen Rechnungen verrechnet.
  • Sollten einzelne Abschnitte dieser ABG ungültig sein, so werden damit nicht die ganzen AGB ungültig, sondern an Stelle der ungültigen Abschnitte treten die gesetzlichen entsprechenden Bestimmungen. Der Rest der AGB behält weiterhin seine Gültigkeit.
  • Im Übrigen gelten soweit oben nichts anderes vereinbart, die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Der Gerichtsstand ist Waiblingen

Bei Fragen oder Kommentaren wenden Sie sich an den Webmaster.
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